Hier können Sie die aktuellen
- Nutzungsverträge
- Satzungen
des Bürgerhauses und der Grillhütte Erlenbach herunterladen.
HINWEIS:
- Der Nutzungsvertrag MUSS vor Beginn Ihrer Veranstaltung ausgefüllt an die Gemeinde Erlenbach übergeben werden.
- Ohne den ausgefüllten Nutzungsvertrag, ist eine Übergabe des jeweiligen Nutzungsobjektes nicht möglich!
- Der Nutzungsbetrag + Kaution MUSS mindestens 2 Wochen vor dem Nutzungstermin auf das Konto der Gemeinde überwiesen worden sein!
- Wurde der Nutzungsbetrag + Kaution nicht überwiesen, ist eine Übergabe des jeweiligen Nutzungsobjektes nicht möglich!
- GEMEINSAM (Nutzer / Gemeindebeauftragter) MUSS bei der Übergabe und Rücknahme des Nutzungsobjektes das Übergabeformular ausgefüllt werden!
BÜRGERHAUS GRILLHÜTTE |
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