ZUM SCHUTZ – Gaststätte „Zur Pfalz“ – muss ab HEUTE geschlossen bleicben

Seit heute 20.03.2020 um 00:01 Uhr muss nun auch unsere einzigste Gaststätte im Dorf zum Schutz der Bevölkerung geschlossen bleiben.
Anbei ein Auszug der Allgemeinverfügung der Kreisverwaktung Germersheim, welche uns gestern Abend erreicht hatte.
In roter Schrift habe ich die für Erlenbach derzeit betroffenen Punkte markiert.

Bitte teilen Sie diese Information in Ihrer Familie, im Freundeskreis und Nachbarn, damit möglichst viele Erlenbacher diese Information erhalten, DANKE!

Hier die vollständige Verordnung der Kreisverwaltung zum downloaden.

Wir hoffen auf Verständnis und Vernunft.

Erlenbach, 20.03.2020

Maik Wünstel
Ortsbürgermeister Gemeinde Erlenbach

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Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Germersheim Zur Konkretisierung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich. Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Zu schließen sind:
a. Alle Gaststätten, Imbisse, Bistros, Eisdielen, mobile Eisverkaufsstellen, Cafés, Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
b. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,

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c. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von
Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken,
Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
d. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmund
Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Solarien, Sonnenstudios und ähnliche
Einrichtungen, wie z.B. auch Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische
Fußpflege, Tattoostudios, Piercingstudios, Wellness- und Spa-Angebote, Frisöre und
Barber-Shops,
e. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center,
f. Spielplätze.

ZUM SCHUTZ – Gaststätte „Zur Pfalz“ – muss ab HEUTE geschlossen bleicben