Unerlaubtes Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer – Birnbach

Die Verbandsgemeindewerke Kandel wurde am Montag, den 05. Juli 2021, vom Bürgermeister der Ortsgemeinde Erlenbach, Herrn Wünstel, darüber in Kenntnis gesetzt, dass am Samstag, den 03. Juli 2021 zwischen 10:00 – 10:30 Uhr ein unerlaubtes Einleiten von Stoffen in den Birnbach stattgefunden hatte. Dieses Ereignis wurde dem Bürgermeister von mehreren Bürgern der Ortsgemeinde beobachtet und gemeldet. Auch wurde angemerkt, dass es sich hierbei um ein in regelmäßigen Abständen stattfindendes Ereignis handelt.

Bei der unerlaubten Einleitung handelte es sich um einen Stoff, welcher zu einer weißen, milchartig-trüben Verfärbung des Gewässers ›Birnbach‹ geführt hatte. Das Ereignis konnte über einen Zeitraum von ca. 30 Minuten wahrgenommen werden. Der Verursacher dessen konnte jedoch nicht ausfindig gemacht werden.

Die Verbandsgemeindewerke Kandel weisen darauf hin, dass es sich bei dieser ›unerlaubten Einleitung von Stoffen in oberirdische Gewässer‹ gemäß § 25 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) sowie § 118 Abs. 1 Nr. 2 LWG (Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz) in Verbindung mit § 22 Abs. 2 LWG um eine Ordnungswidrigkeit in Form einer unerlaubten Benutzung eines Gewässers handelt, die entsprechend den Auslegungen in § 118 Abs. 2 LWG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Hiermit rufen wir die Bürger der Ortsgemeinde Erlenbach dazu auf, dass bei zukünftigen Beobachtungen dieser Art umgehend der Ortsbürgermeister und oder die Verbandsgemeinde Werke informiert werden soll. Außerdem ist es ratsam eine Probe (Schöpfprobe mit einem sauberen Gefäß) aus dem Gewässer zu entnehmen, sodass diese im Nachgang analysiert werden kann.

Abschließend bitten und hoffen wir, dass sich der eventuelle Verursacher beim Ortsbürgermeister oder den Verbandsgemeinde Werken meldet, um Aufklärung zu diesem Thema herbei zu führen.

Sollte dies nicht der Fall sein und es zu einer nachweislich erneuten Verunreinigung des Birnbach kommen, wird der Vorfall an die offiziellen Verantwortlichen Behörden zur Nachverfolgung weitergeleitet. Aber soweit muss und darf es hoffentlich nicht kommen.

gez.
Maik Wünstel
Ortsbürgermeister

Unerlaubtes Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer – Birnbach